Leistungsangebot
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung für junge Menschen, Eltern und Familien an.
Sie richtet sich an Familien und Kinder & Jugendliche und orientiert sich an den rechtlichen Grundlagen des §§ 27/41 SGB VII in Ausgestaltung mit §§ 30, 31, 35, 41a, und § 35a um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Rechtsgrundlage
SGB VIII § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) in Verbindung mit folgenden Paragraphen :
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
- Beratung und Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
Das Angebot unterstützt Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenslagen oder bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben Unterstützung benötigen. Dabei legt der freie Träger ambulante Jugendhilfe Bootsmann großen Wert auf die Förderung der Selbstständigkeit und die Verbesserung der sozialen Integration.
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet:
- Erziehungsbeistand: Individuelle Unterstützung in der Bewältigung von Erziehungs- und Lebensfragen
- Betreuungshelfer: Hilfe bei der Organisation des Alltags, Unterstützung in schulischen und beruflichen Belangen
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann begleitet die Klienten in ihrem Alltag und sorgt für eine enge Zusammenarbeit mit den Familien und anderen Institutionen.
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in belasteten Lebenssituationen, um die Erziehungsfähigkeit und das Wohl des Kindes zu sichern.
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet:
- Praktische Unterstützung im Alltag der Familie (z.B. Haushaltsführung, Eltern-Kind-Kommunikation)
- Erziehungsberatung und Krisenintervention
- Vermittlung von Hilfsangeboten aus anderen Bereichen (z.B. Therapie, Finanzberatung)
Ziel ist es, die Eltern zu stärken und die Familie in die Lage zu versetzen, den Erziehungsauftrag selbstständig zu übernehmen.
4
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die aufgrund von schwierigen Lebensverhältnissen intensivere Unterstützung benötigen.
Das Angebot durch die ambulante Jugendhilfe Bootsmann umfasst:
- Einzelfallhilfe: Eine enge und individuelle Begleitung, die die Entwicklung der Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten fördert
- Gezielte Unterstützung in Krisenzeiten: Hilfe bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Herausforderungen
- Vermittlung und Unterstützung in schulischen, beruflichen und sozialen Bereichen
Die Betreuung wird flexibel und passgenau an die Bedürfnisse des Klienten ausgerichtet.
5
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, bietet die ambulante Jugendhilfe Bootsmann im Rahmen der Eingliederungshilfe eine spezifische Förderung.
Die Maßnahmen umfassen:
- Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten therapeutischen Angeboten und psychosozialer Beratung
- Unterstützung im Alltag (z.B. bei der schulischen Integration und Freizeitgestaltung)
- Hilfestellung bei der Bewältigung von seelischen Krisen
Das Ziel ist es, den betroffenen jungen Menschen eine möglichst selbstständige und teilhabeorientierte Lebensführung zu ermöglichen, indem sie bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten begleitet werden.
6
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Für junge Volljährige bietet die ambulante Jugendhilfe Bootsmann spezielle Unterstützungsleistungen an, um den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Dies umfasst:
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Ausbildung
- Beratung zu finanziellen und sozialen Themen
- Begleitung bei der Gestaltung eines eigenständigen Lebens
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die nach Abschluss der Jugendhilfe weiterhin Unterstützung benötigen, um ihre Integration in das Erwachsenenleben erfolgreich zu gestalten.
7
§ 41a Nachbetreuung
Nach dem Abschluss der Hilfemaßnahmen erhalten junge Volljährige weiterhin die notwendige Beratung und Unterstützung, um die Verselbstständigung erfolgreich zu vollziehen. Diese Nachbetreuung durch die ambulante Jugendhilfe Bootsmann wird über einen angemessenen Zeitraum nach Absprache mit dem Jugendamt angeboten.
Ziele der Nachbetreuung:
- Unterstützung beim Übergang: Die junge Person soll beim Übergang in ein selbstständiges Leben begleitet werden, um den Einstieg in das Erwachsenenleben zu erleichtern.
- Vermeidung von Rückfällen: Die Maßnahme soll verhindern, dass die jungen Erwachsenen nach Beendigung der Hilfe erneut in schwierige Lebenslagen geraten.
- Langfristige Integration: Ziel ist es, die langfristige soziale und gesellschaftliche Integration der jungen Erwachsenen zu sichern und ihre Lebensperspektiven nachhaltig zu verbessern.
Der Zeitraum und Umfang der Nachbetreuung werden im Hilfeplan gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 dokumentiert, der die Beendigung der Hilfe nach § 41 festhält. Dieser Plan wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Unterstützung den aktuellen Bedürfnissen der jungen Volljährigen entspricht. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kontakt mit den jungen Erwachsenen aufzunehmen und deren Entwicklung sowie Bedürfnisse zu evaluieren. Die Nachbetreuung hat das vorrangige Ziel, die junge Person in der Phase der Verselbstständigung zu stabilisieren, Rückfälle in belastende Lebenssituationen zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreich Integration in die Gesellschaft zu erhöhen.
Diese Paragraphen umfassen also verschiedene Formen der Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Bereich der Jugendhilfe. Sie zielen darauf ab, Benachteiligungen zu verringern und eine positive Entwicklung zu fördern.